Wiesenfest-Regeln:
- Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte.
- Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der jeweiligen Veranstaltung (Kinder-Schützenfest oder Wiesenparty). Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Einlaß nur ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden.
- Es kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
- Die Hausordnung sowie die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
- Das Mitbringen von Getränken und Speisen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
- Für Garderobe wird keine Haftung übernommen!
- Es werden Foto- und Videoaufnahmen während der gesamten Veranstaltung gemacht. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß diese veröffentlicht werden.
- Das Rauchen im Zelt ist verboten! Vor dem Zelt sind Raucherzonen eingerichtet!
Diese Regeln gelten über den gesamten Zeitraum des Wiesenfestes (Freitag, 18:00 Uhr bis Sonntag, 23:59 Uhr)!